Durchführung der sogenannten Homepageüberwachung durch Bundesbehörden seit 2001 und Effektivität dieser Ermittlungsmethode
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen Fällen haben Bundesbehörden seit 2001 sogenannte Homepageüberwachungen durchgeführt bzw. anderen Behörden dabei assistiert (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/10194), wie es die „Frankfurter Rundschau“ am 27. August 2012 hinsichtlich der Ermittlungen zu rassistischen Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) über derart aufgespürte „verdächtige“ Zugriffe aus der sächsischen Staatskanzlei berichtet (bitte nach Zeitpunkt und Dauer der Maßnahme sowie ausführender/beauftragender Behörde auflisten), und in wie vielen Fällen ergaben sich Hinweise, die auf anderen Wegen nicht erlangt worden wären?