Durchführung der nach dem Gesetz vorgesehenen Zwischenüberprüfung zur Wirksamkeit des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung die nach § 12 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) vorgesehene Zwischenüberprüfung durch die Beauftragung geeigneter Institute oder Gutachterbüros einleiten, und welche weiteren Überlegungen gibt es in den damit nach § 12 KWKG befassten Ressorts der Bundesregierung zur Durchführung dieser Zwischenüberprüfung?