Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung über die Anpassung des Bedarfsplans an die Verkehrsentwicklung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahr 2010 gemäß § 4 des Fernstraßenausbaugesetzes und § 4 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Überprüfung alle fünf Jahre vorgeschrieben) prüfen, ob der Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung anzupassen ist, und wenn nein, warum nicht?