Durchführung der EU-Ratstagungen vor dem Hintergrund der coronabedingten Beschränkungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung – angesichts der Reisewarnung und Einstufung der belgischen Hauptstadt Brüssel als sogenanntes Corona-Risikogebiet laut dem Robert Koch-Institut (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) – sicherstellen, dass während des deutschen EU-Vorsitzes die zahlreichen EU-Treffen in Brüssel stattfinden können, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Reisende aus Brüssel (z. B. EU-Beamte, Vertreter anderer Staaten/Organisationen, die in Brüssel ihren Hauptsitz haben usw.) für etwaige Treffen in Berlin bzw. in Deutschland bei der Ankunft in Deutschland die Pflicht zur Absonderung ("Quarantäne") einhalten?