Durch unfreiwilliges Doping geschädigte Athleten und hierfür eingeleitete Entschädigungsleistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Athletinnen und Athleten wurden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung durch unfreiwilliges Doping (auch "Staatsdoping" bzw. "Zwangsdoping") geschädigt, und wie viele davon erhielten dafür Entschädigungsleistungen (bitte aufgeschlüsselt nach Zeitraum bis 1990 – unterteilt in DDR und Bundesrepublik Deutschland – sowie die Zeit ab 1991 und mit der Nennung der Art der Entschädigungen bzw. der Leistungen durch das Dopingopfer-Hilfegesetz und darüber hinaus)?<br /> <br /> Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit und Möglichkeiten, alle Dopingopfer angemessen zu entschädigen, und inwieweit ist aus Sicht der Bundesregierung eine diesbezüglich stärkere Unterstützung des doping-opfer-hilfe e. V. (DOH) durch den Bund erforderlich?