Durch Sicherheitsbehörden in den Jahren 2004 bis 2014 beauftragte privatrechtliche Dienstleister
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Auskünfte gibt die Bundesregierung bezüglich der durch Bundessicherheitsbehörden (sowie nach ihrer Kenntnis: Ländersicherheitsbehörden) zwischen den Jahren 2004 und 2014 beauftragten privatrechtlichen Dienstleister (jenseits reiner Catering- und Reinigungskräfte) etwa für Informationstechnik (wie das Bundeskriminalamt im "Edathy"-Fall; vgl. SPIEGEL ONLINE vom 17. März 2014) vollständig über Auftragnehmer, Vergabeverfahren, Tätigkeiten, Befugnisse, Kosten sowie Rechtsgrundlagen, und wie schließen dabei nach Kenntnis der Bundesregierung diese Behörden Rechtsbrüche der Dienstleister gegenüber Bürgern aus (etwa als Detektive im Jahr 2008 für die Bayerische Staatslotterie per "Trojaner" private E-Mails ausspähten; vgl. SPIEGEL ONLINE vom 15. Juni 2008)?