Durch die Gemeinsame Agrarpolitik mehr Tierschutz ermöglichen
Umstrukturierung der Fördermittel: Verwendung von acht Prozent der Direktzahlungen in Form von sog. gekoppelten Zahlungen zur Erhaltung gefährdeter Sektoren wie Milchwirtschaft und Rinderhaltung mit Weidehaltung in Mittelgebirgsregionen, Verlagerung von 15 Prozent der Direktzahlungen in die sog. 2. Säule der EU-Agrarpolitik zur Unterstützung der Bauern beim Umbau zu einer tiergerechten Haltung (Meldung in Brüssel bis 1.08.2016 bzw. 31.07.2017)