Durch die Bundesregierung veranlasste strafrechtliche Ermittlungen gegen deutsche Finanzinstitute seit 2006
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2006 hat die Bundesregierung über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder in sonstiger Weise auf der Grundlage von Informationen der Deposity Trust and Clearing Corporation (DTCC) strafrechtliche Ermittlungen zum Beispiel bezogen auf § 20a des Wertpapierhandelsgesetzes gegen in Deutschland ansässige Finanzinstitute veranlasst oder wird diese noch veranlassen?<br /> <br /> Inwieweit werden dabei auch Konsequenzen gemäß § 35 Absatz 2 Nummer 5 des Kreditwesengesetzes geprüft?