Verschärfung und Kontrolle der Einhaltung der Düngeverordnung zur Bewahrung der Gewässer vor Nitratverunreinigungen: Begrenzung der Stickstoffüberschüsse auf 50 kg/ha und Jahr, Vornahme der Stickstoffbilanz anhand einer Hoftorbilanz sowie Berücksichtigung der Ausbringung von Gärresten aus Biogasanlagen, Monitoring für Betriebe mit einer Ausnahmegenehmigung für die Stickstoffaufbringung auf Grünland, Definition einer bedarfsgerechten und standortangepassten Düngung, wirksame Sanktionen; Schulungs- und Beratungsprogramme