Modernisierung des Düngemittelgesetzes u.a. im Bereich Zulassung neuer Düngemittel; Ermächtigung zur Anpassung der Anwendungsvorschriften an besondere regionale und standortspezifische Gegebenheiten, Errichtung eines Wissenschaftlichen Beirats; mit Inkrafttreten des Düngegesetzes tritt das Düngemittelgesetz außer Kraft<br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Erhaltung bzw. nachhaltige Verbesserung des standort- und nutzungstypischen Humusgehalts, Definition von Jauche, Erweiterung des Wissenschaftlichen Beirats um den Bereich Gewässerkunde, Regelungen der Zusammenarbeit zwischen zuständigen Bundes- und Landesbehörden, Datenaustausch</span>