Dublin-Zuständigkeitsprüfungsverfahren bei Einreiseverweigerung gegenüber Asylsuchenden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird ein Dublin-Zuständigkeitsprüfungsverfahren inklusive einer Überstellung an den zuständigen Mitgliedstaat vorgenommen, wenn Asylsuchenden an den bundesdeutschen EU-Außengrenzen die Einreise verweigert wird (bitte genaue Ausführungen zum Ablauf und zur Dauer der Prüfung und zu den beteiligten Behörden machen; Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/9634, siehe auch Bundestagsdrucksache 18/7311), und was waren die Gründe der Einreiseverweigerung bei den im Jahr 2016 bislang zurückgewiesenen Personen (bitte differenzieren nach den fünf wichtigsten Staatsangehörigkeiten und ob ein Asylgesuch gestellt wurde oder nicht)?