Drogentests der Arbeitsagenturen
Anschaffung von Drogentests durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Überprüfung Erwerbsloser und Hartz-IV-Bezieher auf Betäubungsmittelmissbrauch: Bestätigung der Presseberichte, Anschaffungsgründe bzw. Verwendungszweck; Veranlassung, Bandbreite und Durchführung des Drogenscreenings; Rechtsgrundlage, Qualifikation der Mitarbeiter, Folgen eines positiven Ergebnisses, Sicherstellung der Freiwilligkeit des Tests, Datenschutz, Datenübermittlung an andere Behörden, Kosten<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)