Drittstaatsangehörige aus der Ukraine
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen und ggf. weiteren Handlungsbedarf angesichts der Tatsache, dass bislang unter den 1,1 Millionen Ukraine-Flüchtlingen ca. 40.000 Drittstaatsangehörige nach Deutschland eingereist sind (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/9973), und wenn ja, welchen, und bis wann will sie diesen umsetzen?