Drittgeschäfte von Gesellschaften mit dem BMVg als Anteilseigner
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Drittgeschäfte von Gesellschaften, an denen das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Anteile hält, die nicht primär der Erfüllung des jeweiligen Leistungsvertrages zwischen der Bundeswehr und der Betreibergesellschaft dienen, sind der Bundesregierung bekannt, und welche Regelungen bezüglich der Verrechnung möglicher Verluste aus den Drittgeschäften mit Mitteln des Bundes im Rahmen seiner Beteiligung bestehen dazu jeweils?</p>