Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III)
Umsetzung gesetzlich zu regelnder Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege betr. Sicherstellung der Versorgung, niedrigschwellige Angebote und Beratung: angemessene Steuerungsmöglichkeiten der Angebotsstruktur vor Ort, effiziente Kooperations- und Koordinationsstrukturen inklusive besserer Verzahnung der kommunalen Beratung im Rahmen der Daseinsvorsorge und der Rolle der Kommunen als Sozialleistungsträger mit den Beratungsangeboten und -aufgaben der Pflegekassen; zeitgleiche Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auch für die Hilfe zur Pflege als ergänzende Leistung, Bekämpfung von Abrechnungsbetrug, Klarstellungen und Korrekturen im Medizinproduktebereich, Änderungen betr. Festlegung der örtlichen Zuständigkeit im Verfahren zur Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises; weitere Anpassungen, u.a. zur neuen Kurzzeitpflege der GKV;<br /> Änderung von 14 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege vom 12. Mai 2015<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellungen, Änderungen und Ergänzungen betr. Soziale Pflegeversicherung (Verhältnis zur Eingliederungshilfe, Öffnung stationärer Einrichtungen zur quartiersnahen Versorgung, Gehaltshöhe, Obergrenze von Leistungsvergütungen, Qualitätssicherung, Datenschutz, Pflegestatistik, Besitzstandsschutz und Übergangsrecht), Hilfe zur Pflege, Gesetzliche Krankenversicherung (Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege), Medizinprodukterecht, berufsrechtliche Regelungen u.a.<br /> Änderung weiterer 5 Gesetze und 1 Rechtsverordnung