Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
Umsetzung der neuen reiserechtlichen EU-Richtlinie mit Umstellung von Mindestharmonisierung auf Vollharmonisierung zur Anpassung an Entwicklungen des Reisemarktes (insbes. Internetbuchungen) und Schließung von Regelungslücken: Neufassung der Regelungen über Pauschalreisen sowie Aufnahme vor allem von Regelungen über Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Dienstleistungen sowie zur Insolvenzsicherung; Einführung einer zentralen Kontaktstelle beim BfJ, Übernahme der reiserechtlichen Informationspflichten und Formblätter aus der dann vollständig regelungsleeren BGB-Informationspflichten-Verordnung;<br /> Änderung §§ 312 und 312g, Neufassung §§ 651a bis 651m sowie Einfügung §§ 651n bis 651y Bürgerliches Gesetzbuch, Einfügung Art. 46c neu, Umsetzung Art. 46c alt und 46d, Änderung Art. 229, Aufhebung Art. 238 sowie Einfügung Art. 250 bis 253 und Anlagen 11 bis 18 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Änderung § 2 Unterlassungsklagengesetz, § 147b Gewerbeordnung sowie §§ 1 und 10 Preisangabenverordnung, Aufhebung BGB-Informationspflichten-Verordnung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2015/2302 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG (ABl. L 326, 11.12.2015, S. 1)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Wiederaufnahme von Tagesreisen ab 500 Euro, Abgrenzung von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen bei einheitlichen Zahlungsvorgängen, rechtsförmliche Klarstellungen;<br /> Erneute Änderung §§ 312 und 312g und Änderung §§ 621a, 621b, 621c und 621w Bürgerliches Gesetzbuch, zusätzliche Änderung Art. 246a, Änderung Art. 250 und Anlage 11 Einführungsgesetzbuch zum Bürgerlichen Gesetzbuche sowie zusätzliche Änderung § 305 Kapitalanlagegesetzbuch