Drittes Gesetz zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin (G-SIG: 09020152)
<b>Inhalt:</b> Verlängerung der Mietpreisbindung bis zum 31.12.1989, Einführung einer allgemeinen Betriebskostenumlage, Zulassung allgemeiner Grundmieterhöhungen, Mieterhöhungsmöglichkeit im Härtefall und nach Durchführung erheblicher Instandsetzungen, Zahlung eines modernisierungsbedingten Mieterhöhungsbetrages, Differenzierung der Mietpreise nach: Ausstattung, Baualter, Lage im Gebäude und im Stadtgebiet sowie Größe, Entlassung aus der Preisbindung für neu abgeschlossene Mietverhältnisse ab dem 1.1.1988, unbefristeter Ausschluß der Eigenbedarfskündigung bei einer Sozialwohnung sowie Ausschluß der Eigenbedarfskündigung im Härtefall, Änderung der §§ 15 und 18 des 2. Bundesmietengesetzes, der §§ 18, 24, 25, 29 und 44 des 1. Bundesmietengesetzes, des § 564b BGB sowie des § 32 Wohnungsbindungsgesetz. Für Bund, Länder und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Obergrenze für Mieterhöhungen der Jahre 1984-89 wird von 5 v.H. auf 4 v.H. gesenkt. Dem unabhängigen Ausschuß, der vor Erlaß von Rechtsverordnungen des Senats über Mieterhöhungen gehört werden muß, werden je ein Vertreter der Bundesregierung und des Berliner Senats zusätzlich zugeordnet. Die Grundmiete wird neu definiert. Die Voraussetzungen werden bestimmt, unter denen die Miete über die allgemeinen Ansätze hinaus erhöht werden darf. Der Wohnlagezuschlag entfällt. Für die Ertragsberechnung wird weiterhin die Preisbehörde eingeschaltet. Die die Eigenbedarfskündigung restringierenden Vorschriften werden gelockert u.a.m. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mietpreisbindung/Änderung der §§ 15 und 18 Zweites BMG betr. Verlängerung der Mietpreisbindung bis zum 31.12.1989 im Land Berlin * Bundesmietengesetz/Änderung der §§ 15 und 18 Zweites BMG betr. Verlängerung der Mietpreisbindung bis zum 31.12.1989 im Land Berlin * Bundesmietengesetz/Änderung der §§ 18, 24, 25, 29 und 44 Erstes BMG betr. Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften in Berlin * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung § 564b BGB betr. Mietrechtsregelung in Härtefällen in Berlin * Wohnungsbindungsgesetz/Änderung § 32 WoBindG betr. Regelung des Mieterschutzes in Berlin * Mieterschutz/ Änderung § 32 WoBindG betr. Regelung des Mieterschutzes in Berlin * Sozialwohnung/Unbefristeter Ausschluß der Eigenbedarfskündigung bei einer Sozialwohnung in Berlin * Berlin, Land/Drittes Gesetz zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin * Investitionsförderung/Förderung der Investitionsbereitschaft auf dem Berliner Wohnungsmarkt durch eine Mieterhöhungsmöglichkeit nach Durchführung von Instandsetzungen und Modernisierungen * Miete/Differenzierung der Mietpreise in Berlin nach: Ausstattung, Baualter, Größe, Lage im Gebäude und im Stadtgebiet * Betriebskosten im Wohnungswesen/Einführung einer allgemeinen Betriebskostenumlage für Altbauten in Berlin