Drittes Gesetz zur Änderung des Zerlegungsgesetzes (3.ZerlÄndG) (G-SIG: 09020259)
<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 5 und 8 Zerlegungsgesetz: Geltung des Wohnsitzes am 31.Dezember des Veranlagungszeitraums bei der Durchführung des Lohnsteuer-Zerlegungsverfahrens, Aufrechterhaltung der Wohnsitzfiktion des bisherigen § 5 Abs.2 bei unbekanntem Wohnsitz am 31.Dezember des Feststellungszeitraums. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohnsitz * Lohnsteuer-Jahresausgleich * Einkommensteuer