Drittes Gesetz zur Änderung des Wohngeldsondergesetzes und des Wohngeldgesetzes (G-SIG: 12020874)
<b>Bezug:</b> Siehe auch L08 und L18 <br><br><b>Inhalt:</b> Minderung der Wohnkostenbelastung der Wohngeldempfänger in den neuen Bundesländern: abermalige Verlängerung der Geltungsdauer des Wohngeldsondergesetzes um drei Monate bis zum 31.3.1996; Änderung der §§ 1, 18 und 21 Wohngeldsondergesetz und des § 42 Wohngeldgesetz, Aufhebung der Überleitungsverordnung zum Wohngeldgesetz. Bund und Ländern entstehen jeweils rd. 125 Mio DM Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung der §§ 11a und 23, Einfügung eines neuen § 28 Wohngeldsondergesetz betr. Vorschüsse für Wohngeldberechtigte, Änderung der §§ 2 und 16 Wohngeldgesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Neue Bundesländer/Abermalige Verlängerung der Geltungsdauer des Wohngeldsondergesetzes in den neuen Bundesländern * Wohngeldgesetz/ Änderung der §§ 2, 16 und 42 WoGG betr. erneute Verlängerung des Wohngeldsondergesetzes