Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-176871

Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes (G-SIG: 11020108)

Stage otherUpdated 4mo ago

<strong>Bezug:</strong> Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Anpassung des Waffengesetzes von 1972 an die technische und sicherheitliche Entwicklung und Rechtsvereinfachung sowie Anpassung an das Verwaltungsverfahrensgesetz, u.a. Wegfall des Munitionshandelsbuches, Erweiterung der Sportschützen- Waffenbesitzkarte auf Repetier-Langwaffen, Erleichterung des Munitionserwerbs für angemeldeten Altbesitz, Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Führer von Wasser- und Luftfahrzeugen und für andere sportliche Zwecke, Neuregelung der Vorschriften über die Vermutung der Unzuverlässigkeit, erweitertes Verbot des Mitführens von Waffen bei nichtpolitischen öffentlichen Veranstaltungen, Regelung betr. waffentechnische Kenntnisse des Personals von Bewachungsunternehmen, Verordnungsermächtigung betr. Anerkennung eines Bedürfnisses zum Erwerb von Schußwaffen, spezifische Vorschriften im Hinblick auf den Persönlichkeitsschutz und Abgrenzung des Waffengesetzes gegenüber dem Kriegswaffenkontrollgesetz; Neufassungsermächtigung; Änderung des § 100a StPO und der §§ 15, 16 und 18 Kriegswaffenkontrollgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Munition/Wegfall des Munitionshandelsbuches * Waffenhandel/Wegfall des Munitionshandelsbuches * Waffenbesitz/Erleichterung des Munitionserwerbs bei Altbesitz * Veranstaltung/Verbot des Mitführens von Waffen * Persönlichkeitsschutz/Waffenrechtliche Vorschriften * Bewachungsgewerbe/Regelung waffenrechtlicher und technischer Kenntnisse * Sportschütze/Erweiterung der Waffenbesitzkarte auf Repetier-Langwaffen * Schußwaffe/Vorschriften betr. das Führen von Schußwaffen * Strafprozeßordnung/Änderung § 100a StPO betr. Waffenrecht * Kriegswaffenkontrollgesetz/Änderung der §§ 15, 16 und 18 betr. Abgrenzung zum Waffengesetz