Drittes Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
Aktualisierung der bereits bestehenden Ermächtigung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Regelung der Anforderungen an die fachliche Qualifikation von Personen nach dem Vorbild des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches: Erweiterung des Umfangs auf wissenschaftlich ausgebildetes Kontrollpersonal, Festlegung der Modalitäten des Nachweises der Qualifikation;<br /> Einfügung § 38b und Änderung § 41 Vorläufiges Tabakgesetz; Verordnungsermächtigung