Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Umsetzung der Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere in nationales Recht; Änderung, Ergänzung oder Ersetzung bereits bestehender Regelungen zum Schutz von Tieren: Etablierung der betrieblichen Eigenkontrolle, Verfahren zur Erlaubniserteilung und zur Verfahrensabwicklung, neue Qualzuchtvorschriften, Ausstellungsverbot, Verbot des Schenkelbrandes beim Pferd sowie der betäubungslosen Ferkelkastration, Zurschaustellen bestimmter Tiere an wechselnden Orten, Problematik freilebender Katzen;<br /> Änderung, Einfügung sowie Aufhebung versch. §§ Tierschutzgesetz; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2010/63/EU vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (ABl. L 276, 20.10.2010, S. 33) ; Richtlinie 2006/123/EU vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376, 27.12.2006, S. 36)<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Sicherheitsvorkehrungen für Tierhaltungsanlagen, Tierschutz vor artwidrigen Übergriffen, Klarstellung des Begriffs Betäubung, artenschutzrechtliche Regelungen für die Tierkennzeichnung, Tierschutzindikatoren, Umformulierung des Qualzuchtverbotes, Ausweitung der Tierschutz-Hundeverordnung, redaktionelle Änderungen sowie Folgeänderungen;<br /> Änderung § 407 der Strafprozessordnung