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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-80970

Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes

Stage enactedUpdated 16d ago

Schaffung von Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber durch klare Regelung der Haftungsbeschränkung für Internetzugangsanbieter, weitgehende Befreiung von der bisherigen Kostentragungspflicht, insbes. bei Abmahnungen, Klarstellung zur Unzulässigkeit einer Verpflichtung zu Nutzerregistrierung, Passworteingabe oder Einstellung des Dienstes, Erhalt dieser Maßnahmen auf freiwilliger Basis, Möglichkeit einzelner Nutzungssperren zur Verhinderung der Wiederholung einer konkreten Rechtsverletzung; Evaluierung der Gesetzeswirkungen und Berichterstattung 2 Jahre nach Inkrafttreten;<br /> Änderung §§ 7 und 8 Telemediengesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. September 2016 betr. Abmahnungsmöglichkeit und Haftung von WLAN-Betreibern für Rechtsverstöße Dritter (Störerhaftung) (Rechtssache C-484/14)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellung zu freiwilligen Sicherungsmaßnahmen der WLAN-Betreiber