Drittes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Umsetzung geänderter EU-rechtlicher Anforderungen: Sanktionierung der sanktionsfähigen Bestimmungen der Verordnung zum freien Zugang zum offenen Internet ("Netzneutralität"), Klarstellung zur Durchsetzung durch die Bundesnetzagentur, Bußgeldbestimmungen der Roaming-Verordnung;<br /> Änderung und Aufhebung versch. §§ Telekommunikationsgesetz<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 2015/2120 vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (ABl. L 310, 26.11.2015, S. 1) ; Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (Roaming-Verordnung) (ABl. L 172, 30.06.2012, S. 10)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Jährliche Berichterstattung der Bundesnetzagentur betr. Informationsbereitstellung durch Anbieter öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste, Abweichungen gemessener von vertraglich vereinbarter Dienstqualität u.a., jederzeitiger Zugang zu Telekommunikationsdiensten für behinderte Endnutzer, Schutz der Verbraucher vor Abrechnung angeblicher Drittanbieterleistungen durch Mobilfunkanbieter, Klarstellung zur Zusammenarbeit von Bundesnetzagentur und der jeweiligen nach Landesrecht zuständigen Stelle u.a.