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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-121714

Drittes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (3.StUÄndG) (G-SIG: 13020441)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Siehe auch B060 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§ des Stasi-Unterlagen-Gesetzes: Maßvolle Einschränkung der Erteilung von Auskünften durch den Bundesbeauftragten, insbesondere Auskunftsverjährung bei Personenüberprüfungen für eine vor dem 1. Januar 1976 beendete frühere Stasi-Mitarbeit, Verzicht auf Mitteilung in geringfügigen Fällen, Ausdehnung der Überprüfungsmöglichkeit auf die persönlichen Mitarbeiter von Abgeordneten und auf Fraktionsmitarbeiter, Freigabe der beim Bundesbeauftragten verwahrten NS-Unterlagen für die NS- Forschung, Verwendung der aus dem ehemaligen Zentralen Einwohnerregister der DDR übernommenen Identifizierungsdaten bis zum 31.12.2005. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Ausnahmeregelung für Mitteilungen über auch vor 1976 begangene schwere Straftaten und Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Einführung der Stichtagsregelung erst ab 1.8.1998. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes/ Maßvolle Einschränkung der Auskunftserteilung durch den Bundesbeauftragten * Nationalsozialismus/Freigabe der beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen verwahrten NS-Unterlagen für die NS-Forschung