Drittes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Staatsangehörigkeitsänderungsgesetz)
Verhinderung regelhafter doppelter Staatsangehörigkeit durch Wiedereinführung der Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern;<br /> Änderung § 29 Staatsangehörigkeitsgesetz