Drittes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland und bei Besitz noch einer anderen Staatsangehörigkeit; Einschränkung von Grundrechten betr. Staatsangehörigkeit;<br /> Änderung §§ 17 und 28 Staatsangehörigkeitsgesetz, Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ersetzung des Begriffs "Terrormiliz" durch "terroristische Vereinigung"; gesicherte Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit sowie Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse als Einbürgerungsvoraussetzungen (Einbürgerungsausschluss bei bestehender Mehrehe), Verlängerung der Rücknahmefrist bei rechtswidrigen Einbürgerungen von fünf auf zehn Jahre;<br /> Zusätzliche Änderung §§ 8, 9, 10, 13 und 35 sowie erneute Änderung §§ 17 und 28 Staatsangehörigkeitsgesetz