Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren
Übertragung der Durchführungsaufgaben zu Meldepflichten über Marktordnungswaren auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Straffung von Verwaltungsaufgaben, Entlastung meldepflichtiger Unternehmen, Erweiterung der Verwendungsmöglichkeiten der gemeldeten Daten auf bestimmte Aufgaben der Ernährungsvorsorge, der Ernährungssicherstellung und der wissenschaftlichen Forschung; Änderung §§ 15, 16 und 17 und Einfügung § 15a und § 18 (Übergangsregelung) Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren; Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Die im Aktionsplan 2006 zur Verringerung bürokratischer Hemmnisse in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft vorgesehene Verschlankung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung