Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Erhöhung der Umlaufgrenze für Inhaberschuldverschreibungen auf das Zehnfache des Kapitals;<br /> Änderung § 4 Abs. 1 Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank:
Erhöhung der Umlaufgrenze für Inhaberschuldverschreibungen auf das Zehnfache des Kapitals;<br /> Änderung § 4 Abs. 1 Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank: