Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler (G-SIG: 13020822)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B021 und B034 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 2, 3a und 6 des Wohnortzuweisungsgesetzes: Aufhebung der Befristungen für die Bindung von Spätaussiedlern an die Wohnortzuweisung sowie für die Bindung von Leistungen für Spätaussiedler nach dem Bundessozialhilfegesetz und dem Arbeitsförderungsgesetz an den Zuweisungsort mit Wirkung vom 1.3.1997, Geltung der Bindungen bis zum Außerkrafttreten des Gesetzes am 15.7.2000. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Spätaussiedler/Aufhebung der Befristungen gem. Wohnortzuweisungsgesetz für Spätaussiedler