Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
Umbenennung des zivilen Ersatzdienstes in "Zivildienst", Erweiterung der Aufgabenstellung über den sozialpflegerischen Bereich hinaus, Errichtung eines Bundesamtes für den Zivildienst, Bildung eines Beirates für den Zivildienst beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Freistellung vom Zivildienst bei zehnjähriger Dienstverpflichtung in Einrichtungen des Zivil/schutzes oder Katastrophenschutzes, Abschaffung des Kostenbeitrags der Beschäftigungsstellen unter bestimmten Voraussetzungen, Umwandlung des Wehrdienstverhältnisses in ein Zivildienstverhältnis bei Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer;<br /> Einschränkung von Grundrechten betr. körperliche Unversehrtheit, Persönliche Freiheit, Freizügigkeit, Unverletzlichkeit der Wohnung und Petitionsrecht;<br /> Titelnderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst in "Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (Zivildienstgesetz -ZDG)" und Änderung zahlreicher §§ dieses Gesetzes sowie des Wehrpflichtgesetzes, des Bundesbeamtengesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes; Neufassungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs BT-Drucksache VI/1840 in geänderter Fassung (BT-Drucksachen VI/3565, VI/3791 und BR-Drucksache 369/72)<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Annahme einer Entschließung