Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen (3.FStrAbÄndG) (G-SIG: 10020450)
<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 1,4 und 8 FStrAbÄndG: Anpassung des Bedarfsplans gem. § 4 des Gesetzes an die Verkehrsentwicklung; Neufassungsermächtigung. Das Gesetz bewirkt für Bund, Länder und Gemeinden keine unmittelbaren Haushaltsbelastungen, weil der Bedarfsplan nur in dem Umfang durchgeführt wird, in dem Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung der Fassung Anlage 2 in "Anlage zum Dritten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes -3.FStrAbÄndG-. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesfernstraße/Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen ab 1986 * Straßenbau/Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen ab 1986