Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Einschränkung der Konzentrationsbewegung im Pressewesen durch Aufnahme pressespezifischer Bestimmungen in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Herabsetzung des Aufgreifkriteriums bei der Pressefusionskontrolle auf 25 Mio DM Umsatz<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen