Drittes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
Sicherstellung der Energieversorgung, Preisstabilität und Klimaschutz durch Verbesserungen in den Bereichen baulicher Wärmeschutz und Anlagentechnik von Gebäuden: Schaffung bzw. Erweiterung der Ermächtigungsgrundlagen betr. Nachrüstpflichten, Bestätigung der Einhaltung von Einsparungsvorschriften durch die ausführenden Fachbetriebe, Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen, Ausweitung der Überwachungsaufgaben von Schornsteinfegern; Harmonisierung von Bußgeldvorschriften;<br /> Änderung §§ 4, 6, 7 und 8 sowie Einfügung § 7a Energieeinsparungsgesetz und Änderung § 13 Schornsteinfegergesetz; Verordnungsermächtigung und Neufassungsermächtigung<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Von der Bundesregierung am 24./25. August in Meseberg beschlossene "Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm"<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Rechtsförmige Anpassungen und redaktionelle Korrekturen nach Verabschiedung versch. Gesetze; Übergangsregelung betr. Bonus für nachwachsende Rohstoffe (Nawaro-Bonus) bis zum Inkrafttreten der vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsverordnung;<br /> Annahme einer Entschließung: Erarbeitung einer anspruchsvollen Nachhaltigkeitsverordnung betr. Vergütung von Palmöl und Sojaöl nur bei nachweislich nachhaltigem Anbau, weitere Voraussetzungen;<br /> Erneute Änderung § 13 und zusätzliche Änderung § 24 Schornsteinfegergesetz, zusätzliche Änderung versch. Artikel Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens und Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften sowie Anlage 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens, s. E042 und Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG), s. J042