Drittes Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (G-SIG: 10020147)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch C27 und C40 Gesetzentwürfe ähnlicher Materie wurden bereits in der 9.WP eingebracht (BR Drs. 311/82, s.a.GESTA/9.WP/S.453; BR Drs. 353/82, BT Drs. 9/2376, s.a.GESTA/9.WP/S.455) Ausschuß der Justizministerkonferenz zur Reform der Juristenausbildung, Abschlußbericht Februar 1982<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Vereinheitlichung und Verbesserung der Juristenausbildung nach Beendigung der Experimentierphase mit einstufigen Modellen mit dem Ausbildungsziel des "Einheitsjuristen", u.a. Pflicht zur Teilnahme an praktischen Studienzeiten in der vorlesungsfreien Zeit, Regelung des Studieninhalts und des Vorbereitungsdienstes, schriftliche Prüfung und studienbegleitende Leistungskontrollen unter Prüfungsbedingungen, Beibehaltung der beiden Staatsprüfungen<br /> <br /> Änderung der §§ 5 bis 5d und 109 DRiG, des § 2 Rechtspflegergesetz, des § 20 HRG, des § 14a BRRG, des § 19 BBG und des § 5 StBAG; Neufassungsermächtigung. Geringfügige Mehrkosten für die Länder durch Ausbau der praktischen Studienzeiten und die Einführung von studienbegleitenden Leistungskontrollen.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Bei der Anrechnung einer Ausbildung für den gehobenen Dienst werden auf den Vorbereitungsdienst nicht mehr als sechs Monate angerechnet. Ausbildungslehrgänge können bei den Pflicht- und Wahlstationen angerechnet werden, soweit sie sich auf den gewählten Schwerpunktbereich beziehen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Juristenausbildung * Berufsausbildung/Vereinheitlichung und Verbesserung der Juristenausbildung * Studium * Staatsprüfung/ Beibehaltung der beiden juristischen Staatsprüfungen * Jurist/ Vereinheitlichung des Jurastudiums mit dem Ausbildungsziel des "Einheitsjuristen" * Rechtspflegergesetz/Änderung des § 2 Rechtspflegergesetz betr. Juristenausbildung * Hochschulrahmengesetz/ Änderung des § 20 HRG betr. Juristenausbildung * Bundesbeamtengesetz/ Änderung des § 19 BBG betr. Juristenausbildung * Steuerbeamten- Ausbildungsgesetz/Änderung des § 5 StBAG betr. Juristenausbildung * Beamtenrechtsrahmengesetz/Änderung des § 14a BRRG betr. Juristenausbildung