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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-188953

Drittes Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (G-SIG: 10020147)

Stage enactedUpdated 17d ago

<strong>Bezug:</strong> Siehe auch C27 und C40 Gesetzentwürfe ähnlicher Materie wurden bereits in der 9.WP eingebracht (BR Drs. 311/82, s.a.GESTA/9.WP/S.453; BR Drs. 353/82, BT Drs. 9/2376, s.a.GESTA/9.WP/S.455) Ausschuß der Justizministerkonferenz zur Reform der Juristenausbildung, Abschlußbericht Februar 1982<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Vereinheitlichung und Verbesserung der Juristenausbildung nach Beendigung der Experimentierphase mit einstufigen Modellen mit dem Ausbildungsziel des &quot;Einheitsjuristen&quot;, u.a. Pflicht zur Teilnahme an praktischen Studienzeiten in der vorlesungsfreien Zeit, Regelung des Studieninhalts und des Vorbereitungsdienstes, schriftliche Prüfung und studienbegleitende Leistungskontrollen unter Prüfungsbedingungen, Beibehaltung der beiden Staatsprüfungen<br /> <br /> Änderung der §§ 5 bis 5d und 109 DRiG, des § 2 Rechtspflegergesetz, des § 20 HRG, des § 14a BRRG, des § 19 BBG und des § 5 StBAG; Neufassungsermächtigung. Geringfügige Mehrkosten für die Länder durch Ausbau der praktischen Studienzeiten und die Einführung von studienbegleitenden Leistungskontrollen.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Bei der Anrechnung einer Ausbildung für den gehobenen Dienst werden auf den Vorbereitungsdienst nicht mehr als sechs Monate angerechnet. Ausbildungslehrgänge können bei den Pflicht- und Wahlstationen angerechnet werden, soweit sie sich auf den gewählten Schwerpunktbereich beziehen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Juristenausbildung * Berufsausbildung/Vereinheitlichung und Verbesserung der Juristenausbildung * Studium * Staatsprüfung/ Beibehaltung der beiden juristischen Staatsprüfungen * Jurist/ Vereinheitlichung des Jurastudiums mit dem Ausbildungsziel des &quot;Einheitsjuristen&quot; * Rechtspflegergesetz/Änderung des § 2 Rechtspflegergesetz betr. Juristenausbildung * Hochschulrahmengesetz/ Änderung des § 20 HRG betr. Juristenausbildung * Bundesbeamtengesetz/ Änderung des § 19 BBG betr. Juristenausbildung * Steuerbeamten- Ausbildungsgesetz/Änderung des § 5 StBAG betr. Juristenausbildung * Beamtenrechtsrahmengesetz/Änderung des § 14a BRRG betr. Juristenausbildung