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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-205858

Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (3.ÄndG BVFG) (G-SIG: 09020221)

Stage enactedUpdated 16d ago

<b>Inhalt:</b> Änderung § 46 Bundesvertriebenengesetz: Anhebung der Darlehenskonditionen für aus der Landwirtschaft stammende Aussiedler und Zuwanderer. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Von der Konditionenanhebung werden geförderte Betriebe, die heute noch Vollerwerbsbetriebe sind, nicht erfaßt. Die Mehrbelastung wird auf 1200 DM jährlich begrenzt. Bei vorzeitiger Rückzahlung wird ein gestaffelter Schuldnachlaß gewährt. Die Darlehenskonditionen für nach dem SFG geförderte Siedler werden entsprechend angehoben. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Aufbaudarlehen * Landwirt * Aussiedler