Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (3. FStrÄndG) (G-SIG: 12020445)
<b>Inhalt:</b> Übertragung der Bauplanung, -ausführung und -finanzierung von Nebenbetrieben an den Bundesautobahnen durch den Bund auf Dritte, insbesondere die Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen, gegebenenfalls auch an andere Investoren, Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine an den Bund abzuführende Konzessionsabgabe; Änderung § 15 Bundesfernstraßengesetz, Aufhebung der Polizeistundenverordnung. Dem Bund entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH/Übertragung des Baus von Nebenbetrieben an den Bundesautobahnen auf die GfN * Privatisierung/Privatisierung des Baus von Nebenbetrieben an den Bundesautobahnen * Autobahnraststätte/Privatisierung des Baus von Nebenbetrieben an den Bundesautobahnen * Konzessionsabgabe/ Konzessionsabgaben für Nebenbetriebe an Autobahnen * Polizeistundenverordnung/Aufhebung der PolizeistundenVO