Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesbahngesetzes (3.BbÄndG) (G-SIG: 09020102)
<b>Inhalt:</b> Änderung verschiedener §§ des Bundesbahngesetzes: Umwandlung der Führungsstruktur der DB, insbesondere flexiblere Festlegung von Zahl und Amtsdauer der Vorstandsmitglieder, Schaffung einer Ressortverantwortlichkeit sowie Bestellung der Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene auf Zeit, Vereinfachung des Planungsrechts der DB im Interesse der Rechtssicherheit, Verdeutlichung der Möglichkeiten einer wirksameren Zusammenarbeit der DB mit den Bundesländern bei Streckenumstellungen oder -stillegungen. Die Kosten betragen für die Veränderung der Führungsstruktur ca. 1,6 Mio DM jährlich. Bei den Vereinfachungen im Planungsrecht können sich nicht quantifizierbare Kosteneinsparungen ergeben. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Entsprechend den Bedenken des Bundesrates wird die Vorschrift über das Enteignungsrecht (Par. 37) neugefaßt und die Ergänzung von Par. 51 (Übernahme von stillgelegten Bundesbahnstrecken in die Verantwortung der Länder) gestrichen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesland/Verdeutlichung der Möglichkeiten einer wirksameren Zusammenarbeit der DB mit den Bundesländern bei Streckenumstellungen oder -stillegungen * Bundesbahnstrecke/Verdeutlichung der Möglichkeiten einer wirksameren Zusammenarbeit der DB mit den Bundesländern bei Streckenumstellungen oder -stillegungen * Stillegung von Bundesbahnstrecken/Verdeutlichung der Möglichkeiten einer wirksameren Zusammenarbeit der DB mit den Bundesländern bei Streckenumstellungen oder -stillegungen