Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes
Einführung einer gesetzlichen Regelung zur Sicherung des nationalen Filmerbes: Ausweitung des bereits bestehenden Schutzniveaus, zentrale Pflichtregistrierung für deutsche Kinofilme nebst Ordnungswidrigkeitentatbestand zur Gewährleistung eines dauerhaften Gesamtüberblicks über die jährliche Filmproduktion;<br /> Änderung § 6 sowie Einfügung § 7a und 7b Bundesarchivgesetz<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur dauerhaften Sicherung des nationalen Filmerbes