Drittes Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes
Erweiterung der Beihilfefähigkeit auf Dauerkulturflächen bei Obst, Gemüse, Reben und Baumschulen ab 2008; Festsetzung eines einzelbetrieblichen Referenzbetrags für Obstplantagen und Reb- und Baumschulen anhand objektiver und nicht diskriminierender Kriterien;<br /> Änderung §§ 3, 4, 5 und 7 Betriebsprämiendurchführungsgesetz, Bekanntmachungserlaubnis.<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br style="font-weight: bold;" /> <span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span> Umsetzung der im Juni 2007 vom Agrarrat beschlossenen Reform der Gemeinsamen Marktordnung für Obst und Gemüse durch Verordnung (EG) Nr. 1182/2008 mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor (…) (ABl. EG Nr. L 273, 17.10.2007, S. 1) mit national maßgeblichen Änderungen in der Verordnung (EG) 1782/2003