Drittes Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Drittes BtMG-Änderungsgesetz - 3.BtMG-ÄndG) (G-SIG: 14019218)
<b>Bezug:</b> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der SPD und B90/GR auf BT Drs 14/1515 M018 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung und Änderung versch. §§ Betäubungsmittelgesetz: Zulassung und Betrieb von Drogenkonsumräumen (sog. "Fixerstuben" oder "Gesundheitsräume"), Einrichtung eines Substitutionsregisters für Drogenabhängige, Verschreibung von Substitutionsmitteln durch besonders qualifizierte Ärzte. Dem Bund und den Wirtschaftsunternehmen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Den Ländern, Gemeinden und den sozialen Sicherungssystemen können zusätzliche, nicht quantifizierbare Kosten entstehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Drogenkonsumraum/Zulassung von Drogenkonsumräumen (sog. "Fixerstuben") * Methadon/Verschreibung von Substitutionsmitteln durch besonders qualifizierte Ärzte