Drittes Gesetz zur Änderung des BDBOS-Gesetzes
Ausdrückliche Aufnahme der Bundeswehr als zusätzlicher Nutzer des Digitalfunks BOS neben den bisher zur Teilnahme berechtigten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben;<br /> Änderung §§ 2 und 2a BDBOS-Gesetz