Drittes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
Öffnung für Hochschulabsolventen (Bachelor u. ä. Abschlüsse) bzw. Studienabbrecher bei Erfüllung der Voraussetzungen gem. Prüfungsordnung, Leistungsverbesserungen und strukturelle Vereinfachungen: Betragserhöhungen für Unterhaltsbeitrag und Zuschussanteil, Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende, Lehrgangs- und Prüfungskosten, Meisterstückförderbetrag und Materialzuschussanteil ("Attraktivitätspaket Meisterstück"), Vermögensfreibeträge sowie Bestehenserlass ("Erfolgsbonus"); Erlassmöglichkeiten auf häusliche Pflege, Voraufenthaltsdauerverkürzung für Ausländer, Fortbildungsdichte, Wechsel vom BAföG ins AFBG für Fachschüler, Begrenzung der Freistellungsmöglichkeit, Antrag über Online-Formulare, Vorschussregelung, Klarstellungen und Anpassungen, halbjährliche Bundesstatistik statt Quartalsstatistik;<br /> Änderung und Einfügung zahlreicher §§ Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz; Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Stärkung der (dualen) beruflichen Aus- und Fortbildung<br /> Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015–2018 vom 12. Dezember 2014<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Klarstellung betr. Handhabung von Unterbrechungen (längere Erkrankung oder Schwangerschaft), Anhebung der Zuschussanteile zum Maßnahmebeitrag und zum Basisunterhaltsbeitrag sowie des Bestehenserlasses, Erhöhung der Normklarheit; Annahme einer Entschließung: Vorlage eines Berichts durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung über Auswirkungen der Novelle nach Vorliegen statistischer Daten für zwei Förderjahre Ende 2019, Prüfung der Ausweitung des Bildungskredits über gesetzliche Fördermöglichkeiten hinaus durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bis Anfang 2017;<br /> Erneute Änderung §§ 7, 11, 12 und 13b Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz