Drittes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Neuregelung der Rechtsstellung von Zweigniederlassungen und Betriebsstätten, Verhinderung von Umgehungsgeschäften durch Treuhänder- oder Auftragsverhältnisse, Anpassung an EG-Recht, Meldepflicht für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Handlungen, Straf- und Bußgeldvorschriften;<br /> Änderung zahlreicher §§ Außenwirtschaftsgesetz<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Möglichkeit zum Erlass von Bußgeldbescheiden durch das Hauptzollamt anstelle der Verwaltungsbehörde;<br /> Änderung § 43 Abs. 4 Außenwirtschaftsgesetz