Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Verfassungskonforme Ermittlung und Ausgestaltung der Bedarfssätze der Grundleistungen, Neustrukturierung der Bedarfsstufen, Schaffung einer gesonderten Bedarfsstufe für die Unterbringung in Sammelunterkünften, Ausgliederung der Anteile für Strom und Wohnungsinstandhaltungskosten aus den Bedarfssätzen für den notwendigen Bedarf, Einführung einer Freibetragsregelung für steuerbefreite Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Asylbewerberleistungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 betr. transparenter und bedarfsgerechter Bemessung der Leistungssätze für Asylbewerber (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11)<br /> Beschluss des Koalitionsausschusses vom 13. April 2016 – Eckpunkte Integrationsgesetz (12. Höhe der Asylbewerberleistungen)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Angleichung der Rechtsstellung subsidiär Schutzberechtigter beim Rechtskreiswechsel an Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, Klarstellung betr. Asylbewerberleistungsstatistik, Einführung eines obligatorischen elektronischen Kontoabrufverfahrens, Abrufberechtigung für Träger des AsylbLG, redaktionelle Änderungen;<br /> Erneute Änderung §§ 1, 3 und 12 Asylbewerberleistungsgesetz, zusätzliche Änderung § 93 Abgabenordnung