Drittes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes
Sicherstellung des Arbeitslosengeldes für infolge eines Streiks außerhalb des für sie geltenden Tarifgebietes arbeitslos gewordene Arbeitnehmer;<br /> Änderung § 116 Arbeitsförderungsgesetz
Sicherstellung des Arbeitslosengeldes für infolge eines Streiks außerhalb des für sie geltenden Tarifgebietes arbeitslos gewordene Arbeitnehmer;<br /> Änderung § 116 Arbeitsförderungsgesetz