Drittes Gesetz zur Änderung des Altölgesetzes (G-SIG: 10020223)
<b>Inhalt:</b> Herausnahme synthetischer Öle, die persistente chlorierte Kohlenwasserstoffe enthalten, aus dem Regelungsbereich des Altölgesetzes, Einführung einer Kennzeichnungspflicht und Einschränkung der Verwendung dieser Öle; Änderung der §§ 3,4 und 10 Altölgesetz sowie Einfügung eines § 14a Abfallbeseitigungsgesetz. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Altöl * Halogenkohlenwasserstoff * Hexachlorbenzol * Mineralöl * Polychloriertes Biphenyl * Pentachlorphenol * PCT * Abfallbeseitigungsgesetz/Einfügung eines § 14a Abfallbeseitigungsgesetz betr. Kennzeichnungspflicht und Einschränkung der Verwendung von synthetischen Ölen, die persistente chlorierte Kohlenwasserstoffe enthalten * Gefährlicher Stoff/ Einfügung eines § 14a Abfallbeseitigungsgesetz betr. Kennzeichnungspflicht und Einschränkung der Verwendung von synthetischen Ölen, die persistente chlorierte Kohlenwasserstoffe enthalten * Warenkennzeichnung/Einfügung eines § 14a Abfallbeseitigungsgesetz betr. Kennzeichnungspflicht und Einschränkung der Verwendung von synthetischen Ölen, die persistente chlorierte Kohlenwasserstoffe enthalten