Drittes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (G-SIG: 16019428)
Aufhebung der Auferlegung zusätzlicher Kindergeldzuschläge, Ruhegehälter und Renten für nichtbundeseigene Eisenbahnen nach Bahnreform, Wegfall der Ausgleichspflicht des Bundes für neu eingestelltes Personal<br /> Änderung § 16 Allgemeines Eisenbahngesetz<br /> <br /> Die Haushalte der Bundesländer werden dauerhaft entlastet.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes); Neufassung des Textes bei gleichem Regelungsgehalt, zusätzliche redaktionelle Anpassungen der §§ 25a, 25b und Begriffsklärung in § 26 AEG<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;"> Nebenschlagwörter:</span> Eisenbahn/Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes * Privatisierung/Aufhebung der Auferlegung zusätzlicher Sozialleistungen für nichtbundeseigene Eisenbahnen nach der Bahnreform * Kindergeld/Aufhebung der Auferlegung zusätzlicher Kindergeldzuschläge für nichtbundeseigene Eisenbahnen nach der Bahnreform * Zusätzliche Altersversorgung/Aufhebung der Auferlegung zusätzlicher Ruhegehälter und Renten für nichtbundeseigene Eisenbahnen nach der Bahnreform