Drittes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes (G-SIG: 10020325)
<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 11 und 12 des Abgeordnetengesetzes: Anhebung der Entschädigung der Mitglieder des Deutschen Bundestages um 2,3 v.H. auf 8000 DM und der Kostenpauschale um 2,1 v.H. auf 4800 DM; Änderung des § 9 des Europaabgeordnetengesetzes: Anhebung der Entschädigung der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments um 2,3 v.H. auf 8000 DM. Es entstehen dem Bund Mehrkosten für 1984 von 1,2 Mio DM, für 1985 von 2,4 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Diäten für Abgeordnete/Anhebung der Entschädigung der Mitglieder des Deutschen Bundestages und der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments um 2,3 v.H. auf 8000 DM * Europaabgeordnetengesetz/ Änderung des § 9 des Europaabgeordnetengesetzes: Anhebung der Entschädigung der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments um 2,3 v.H. auf 8000 DM