Drittes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (G-SIG: 09020173)
<b>Bezug:</b> BVerfGE 35, S. 382(402); 51, S. 268(284) <br><br><b>Inhalt:</b> Streichung von § 80 Abs. 6 Satz 2 VwGO: Einräumung eines Beschwerderechts des Antragsgegners im Falle einer vom Verwaltungsgericht beschlossenen Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit einer behördlichen Anordnung. Es entstehen keine nennenswerten Mehrkosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Das Inkrafttreten des Gesetzes wird auf den 1.1.83 festgesetzt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Beschwerde (Rechtsbehelf) * Umweltschutz/Drittes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung * Energiepolitik/Drittes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung